AGB

AGB

1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Dieken GmbH, Eschener Allee 29, 26603 Aurich (nachfolgend  Dieken GmbH genannt). Abweichende AGB`s der internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der bestellende Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt.

2. Angebote / Vertrag / Kündigung

Die Angebote und Preise sind freibleibend. Aufträge gelten zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von der Dieken GmbH bestätigt sind oder Rechnung erteilt ist. Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Verträge beim Kauf von Software werden nach §433 BGB abgeschlossen. Dienstleistungen zur Software bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Nur auf die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen besteht auch ein Rechstsanspruch, sofern nicht weitere Vereinbarungen wie in einem Pflichtenheft aufgeführt und bestätigt werden.

3. Zahlungsbedingungen

Abrechnung
Die Abrechnung / Rechnungstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der Leistung und / oder Auslieferung der Ware. Die Zahlung erfolgt gemäß Vereinbarung. Schecks gelten erst nach Gutschrift.

Zahlungszielüberschreitungen
Bei Zahlungszielüberschreitungen sind wir zur Berechnung banküblicher Zinsen berechtigt. Bei Zahlungsverzug werden sofort alle noch offenen Rechnungen fällig. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers können wir Vorauszahlungen verlangen. Ist der Käufer mit seinen Verpflichtungen mehr als 10 Tage im Rückstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur Liefereinstellung / Sperrung der Software berechtigt. Die dadurch entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen und einen evtl. Schadenersatz geltend machen.

Monatliche Entgelte
Monatliche Entgelte werden immer für den folgende Monat im Voraus berechnet und sind bis zum 28. des laufenden Monats für den Folgemonat zu entrichten. Dies gilt besonders für abgeschlossene Wartungsverträge.

4. Dienstleistungsbeschreibung

Mit der Annahme eines Auftrages für Software-Erweiterungen kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der im Auftragsbestätigung beschriebenen Leistung und ergänzend dazu der hinsichtlich dieser Dienstleistung geführten Schriftverkehrs. Der Kunde ist verfplichtet die erbrachte Leistung zu prüfen. Bei Dienstleistungen gelten die Pflegebedingungen für die von DIEKEN GmbH hergestellten Software.

In den Leistungen der Dieken GmbH ist ein kostenloser E-Mail Support enthalten, der sich ausschließlich auf die Wartung der Software beschränkt. Für die Behebung von Störungen, welche auf wiederholte unsachgemäße Handhabung der Software zurückzuführen sind, werden Kosten in Rechnung gestellt. Diese Kosten betragen zur Zeit 90,00 € pro Stunde. Die Preise verstehen sich inklusive MwSt.

Für die Suche und Behebung von Fehlern in vom Kunden programmierten Scripten etc. werden ebenfalls nach Auftragserteilung Kosten in Rechnung gestellt. Diese Kosten betragen zur Zeit 90,00 € pro Stunde. Die Preise verstehen sich inklusive MwSt.

5. Gewährleistung / Garantie / Datensicherung

Gewährleistung wird nur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen gewährt. Der Kunde ist verpflichtet, eine tägliche Datensicherung durchzuführen. Diese kann per automatischer Jobs (Aufgabenplanung - Windows) erfolgen, oder mit Backup-Programmen. Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäßen, störungsfreien Ablauf zu Gewährleisten.

Technik
Unser Leistungsangebot gilt unter dem Vorbehalt technischer Änderungen. Der Kunde stellt sicher, das eine funktionsfähige Hardware-Umgebung existiert.

6. Anwendbares Recht

Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, ist der Vertrag so auszulegen, dass der mit der betreffenden Formulierung verfolgte Zweck erreicht wird. Die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen der AGB wird hiervon nicht berührt.

7. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aurich, wenn unsere Forderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden; außerdem ist Aurich Gerichtsstand mit Vollkaufleuten.

Pflegebedingungen für der von der Dieken GmbH hergestellten Software [inkl.Betreuungsleistung]

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die von uns als Auftragnehmer zu erbringenden Pflege- und Betreuungsleistungen für das im Vertrag mit der angegeben Software. Der bestellende Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt.

2. Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen

Die Dieken GmbH übernimmt für die Vertragslaufzeit folgende Leistungen

  1. Pflegeleistungen:
    Vornahme notwendiger Anpassung von Standardsoftware bei Änderungen von einschlägigen Gesetzen und/oder gesetzesgleicher Bestimmung in Form der Überlassung neuer Änderungszustände, soweit dies im Hinblick auf die Gegebenheiten der Hardware möglich ist. Eventuell dadurch erforderlich werdende Hardware – Änderungen. –Erweiterungen und Änderung an anderen Programmen einschliesslich Betriebssysteme sind ebenso wenig Gegenstand des Vertrages, wie die Übernahme von Daten aus Altsystemen.
    Beseitigung von in unserem Betrieb reproduzierbaren programmtechnischen Mängeln, soweit diese Mängel im Rahmen der programmtechnischen Gegebenheiten mit angemessenem Aufwand behoben werden können.  Die Dieken GmbH ist nicht verpflichtet, Mängel von Betriebssystemen, Datenbanksoftware, Fremdmodulen (sprich Fremdprodukten) zu beheben oder zu beseitigen. Sie wird versuchen, eine hier verträgliche Lösung zu finden. Voraussetzung für alle Fälle ist, daß der Kunde uns entsprechende Mängel schriftlich so mitteilt, daß sie aufgrund der Mitteilung nachvollziehbar sind und daß uns der Kunde seine aktuellen Programm- und Datenbestände zur Verfügung stellt, wenn dies zur Reproduktion des Mangels erforderlich ist.
  2. Betreuungsleistungen
    Fernmündliche Beratung der Verantwortlichen und Bedienungskräfte des Kunden im Einsatz der zu pflegenden Software, sowie in diesbezüglichen kritischen Fällen (Stromausfall, Fehlbedienungen, Störungen durch höhere Gewalt) und über dies sich ergebenden Wiederanlaufgelingungen. Unser Rückruf ist in den Leistungen nicht inbegriffen.

3. Schutz- und Urheberrechte

Auch an den neu ausgelieferten Programmfassungen verbleiben sämtliche urheberrechtlichen und gewerblichen Rechte bei der Dieken GmbH.

4. Zusatzleistung gegen besonderes Entgelt

- Umstellung der Software auf ein anderes Betriebssystem, sofern für diese von uns eine entsprechende Version angeboten wird.
- Umstellung der Software auf eine andere Hardware oder –System, sofern hierfür von uns eine entsprechende Version angeboten wird.
- Umstellung der Software auf eine andere Programmiersprache, sofern hiefür von uns eine entsprechende Version angeboten wird.
- Einarbeitung von Bedienungskräften zu Beginn des Vertrages, sowie bei nachträglich erforderlichen Schulungen und sonstigen Dienstleistungen, die aufgrund von Anwendersoftware, Betriebssystemen und Hardware-Konstellation eventuell anfallen.
- Umsetzung bzw. Anpassung bereits bei dem Kunden vorhandener Daten an eine neue Datenstruktur, die sich beider Programmpflege durch Fehlerbeseitigung oder Produktverbessserung ergeben hat.
- Übernahme von Daten aus Altsystemen oder Fremdsystemen
- Wiederherstellung fehlerhafter Datenbestande, auch wenn sich nachträglich herausstellt, daß eine Wiederherstellung nicht möglich ist
- Installationen der gelieferten Software-Programme außerhalb der Betriebsräume des Auftragnehmers.
Das Entgelt bestimmt sich nach Ziffer 8.

5. Durchführung der Pflegeleistungen

Die Dieken GmbH wird dem Kunden nach Abstimmung neue Programmfassungen zur Verfügung stellen. Die folgenden Pflegeleistungen beziehen sich dann jeweils auf die letzte Programmfassung.
Der Kunde hat auf Neuerungen, die nicht für ihn programmiert wurden, keinen Anspruch. Es besteht seitens der Dieken GmbH für diese Programmteile keine Pflicht der Nachbesserung oder Pflicht zur Anpassung auf Bedürfnisse des Kunden.
Pflegeleistungen werden nur in unserem Betrieb durchgeführt. Leistungen, die auf Anforderung des Kunden in dessen Betrieb durchgeführt werden müssen gesondert gemäß Ziffer 8 entgolten werden. Als vereinbarte Zeit für Pflege- und Betreuungsleistungen gilt unserer Geschäftszeit (Montags bis Freitags 9.00-17.00 Uhr). Leistungen unsererseits außerhalb der vorstehend genannten Zeiten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und sind gemäß Ziffer 8 zusätzlich zu vergüten. Wenn wir Termine oder vereinbarte Zeiten nachweislich wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen, von uns nicht vertretbaren Umständen nicht einhalten können, so gilt eine angemessen Fristverlängerungszeit als vereinbart. Zusicherungen unsererseits, ganz gleich welcher Art sie sind, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

6. Pflichten des Kunden (Auftraggebers)

Der Kund verpflichtet sich, uns Programm- Mängel unverzüglich schriftlich zu melden und zur Bedienung des Programms berufssachlich uns in der Programmanwendung geschultes Personal einzusetzen. Wenn sich bei der fernmündliche Beratung herausstellt, daß eine Nachschulung der Mitarbeiter erforderlich ist, werden wir dies dem Kunden mitteilen. Der Kunde wird dann die Nachschulung bei uns gegen gesondertes Entgelt gemäß Ziffer 8 veranlassen. Der Kunde hat der Dieken GmbH unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen

7. Vergütung

Das monatlich an uns zu zahlende Entgelt wird in dem vom Kunde unterzeichneten Vertrag festgelegt.

Ändert sich der Lebenshaltungskostenindex für einen 4-Personen-Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland um mindestens 5% seit Vertragsabschluß. so ist jeweils über eine angemessene Erhöhung des Entgelts für die folgenden Jahre zwischen den Parteiein zu verhandeln und diese herbeizuführen.

Das Entgelt ist bis zum 10.01. jeden Kalenderjahres unter Ausschluss von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechen fällig. Für die Zeit bis zum Beginn des 1. vollen Kalendervertragsjahres wird es zeitanteilig mit Vertragsabschluß berechnet.

Unser Anspruch auf des monatliche Entgelt besteh unabhängig davon, ob die von uns nach diesem Vertrag angebotenen Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden: d.h. es gibt keine – auch nicht teilweisen – Rückzahlungsanspruch, wenn nicht oder nur in geringem Maße unsere Leistungen in Anspruch genommen werden.

8. Zusatzentgelt

Unsere Zusatzleistungen sind wie folgt zu entgelten:

- Stundenaufwand (einschließlich an- und Abreisezeit) zu unseren jeweils gültigen Vergütungssätzen
- Reisekosten- und –Spesen bei Leistungserbringung außerhalb unseres Betriebes  (insbesondere Leistungserbringung im Betrieb des Kunden)
Werden auf Verlangen des Kunden Arbeiten außerhalb unserer normalen Arbeitszeit durchgeführt, werden für die entsprechenden Einsatzzeiten Überstundenvergütungen berechnet.
Die jeweiligen Vergütungen und Preise verstehen sich in EURO netto ohne Mehrwertsteuer.

9. Gewährleistung

Wir verpflichten uns, Mangel des jeweils letzten Programmstandes, die uns der Kunden unter Beachtung von Ziffer 2a) mitteilt, binnen drei Wochen durch Nachverbesserung zu beseitigen. Wenn eine solche Nachbesserung trotz einer Nachfrist von zwei Wochen nicht erfolgt, kann der Kunde den Wartungsvertrag fristlos kündigen und die mangelhafte Software gegen Rückzahlung der um 2% je vollendetem Monat ab Lieferdatum geminderten Lizenzgebühr an uns zurückgeben..

10. Haftung und Schadensersatz

Ein Haftungsanspruch oder Schadensersatzanspruch besteht nicht. Der Kunde prüft  jeweils vor Einsatz eines Release (neuer Programmstand) die Einsetzbarkeit.  Wird die Software trotz festgestellten Mangels eingesetzt, so übernimmt der Kunde das Risiko von Fehlern, d.h. ein festgestellter Mangel wird als geringfügig eingestuft.

11. Datensicherung durch den Kunden

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Datensicherung täglich mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden. Für Schäden die durch einen ordnungsmäße Datensicherung vermieden wären, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

12. Vertragsdauer

Das Vertragsverhältnis läuft erstmalig von dem im Vertrag angegebenen Beginn bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahre. Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei fristlos gekündigt werden, wenn ein Vertragsteil schuldhaft in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

13. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. Änderungen und Ergänzungen diese Vertrages bedürfen der Schriftform.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aurich, wenn unsere Forderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden; außerdem ist Aurich Gerichtsstand mit Vollkaufleuten.